Kostenübersicht

Wissenswertes zu Heimentgelten und Finanzierung

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Höhe der Heimentgelte in Abhängigkeit vom Pflegegrad, die bei einem Umzug in unser Haus auf Sie zukommen. Grundsätzlich stellt sich in erster Instanz natürlich die Frage, wie hoch Ihr Eigenanteil ist und wie Sie die Finanzierung durchführen können.

Zunächst einmal werden Sie von Ihrer Pflegekasse unterstützt.
Diese übernimmt monatlich ab dem 01.01.2017 bei Eingruppierungen:

  • in den Pflegegrad 2 bis zu 770,00 €
  • in den Pflegegrad 3 bis zu 1262,00 €
  • in den Pflegegrad 4 bis zu 1775,00 €
  • in den Pflegegrad 5 bis zu 2005,00 €

HINWEIS:

Zusammenfassend finden Sie alle Informationen in folgender PDF-Datei:

Den Betrag des jeweiligen Pflegegrads rechnen wir mit der gesetzlichen Pflegekasse direkt ab. Der Restbetrag wird Ihnen als Eigenanteil in Rechnung gestellt.

Bewohnerinnen/Bewohner, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, bekommen die gesamten Heimkosten in Rechnung gestellt. Das bedeutet, dass die Rechnung bei der entsprechenden Krankenkasse bzw. Pflegekasse eingereicht werden muss. In welcher Höhe die Krankenkasse bzw. Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt davon ab, zu wie viel Prozent die Versicherung abgeschlossen worden ist. Bewohnerinnen/Bewohner, die beihilfeberechtigt sind, können bei Ihrer Pflegekasse Unterstützung beantragen. Das bedeutet, dass die Rechnung bei der entsprechen- den Beihilfestelle eingereicht werden muss. In welcher Höhe die Beihilfestelle die Heimkosten übernimmt, hängt wie bei der privaten Krankenversicherung ebenfalls davon ab, zu wie viel Prozent die Bewohnerin / der Bewohner beihilfeberechtigt ist. alls Sie nicht in der Lage sein sollten, den übrig bleibenden Eigenanteil aus Ihren eigenen Einkommen aufzubringen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen dem Gesetz nach ein Anspruch auf Restkostenübernahme durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Bezirk in Verbindung.

Kosten · Vollstationäre Pflege

Pflegegrad PG 1  PG 2  PG 3  PG 4 PG 5
           
Pflegesatz pro Tag 44,36  € 64,92 € 81,09 € 97,96 € 105,52 €
           
Höchstzuschlag Pflegekasse pro Monat  125,00€ 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Höchstzuschlag Pflegekasse pro Tag   25,31 € 41,49 € 58,35 € 65,91 €
           
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) pro Tag 40,36 € 39,61 € 39,61 € 39,61 € 39,61 €
           
Ausbildungsumlage pro Tag 2,62 € 2,62 € 2,62 € 2,62 € 2,62 €
           
Unterkunft und Verpflegung pro Tag 23,78 € 23,78 € 23,78 € 23,78 € 23,78 €
           
Investitionskosten Einzelzimmer pro Tag 16,96 € 16,96 € 16,96 € 16,96 € 16,96 €
Investitionskosten Doppelzimmer pro Tag 14,96 € 14,96 € 14,96 € 14,96 € 14,96 €
           
Eigenanteil Einzelzimmer pro Tag 83,72 € 82,97 € 82,97 € 82,97 € 82,97 €
Eigenanteil Doppelzimmer pro Tag 81,72 € 80,97 € 80,97 € 80,97 € 80,97 €
           
Eigenanteil Einzelzimmer pro Monat    (Basis 30,42 Tage) 2.546,76 € 2.523,95 € 2.523,95 € 2.523,95 € 2.523,95 €
Eigenanteil Doppelzimmer pro Monat (Basis 30,42 Tage) 2.485,92 € 2.463,11 € 2.463,11 € 2.463,11 € 2.463,11 €

 

 

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt sowie der Ausbildungsumlage. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer des Bezugs von Leistungen nach § 43 SGB XI:

  • bis 12 Monate: Höhe des Zuschusses 5%
  • bis 24 Monate: Höhe des Zuschusses 25%
  • bis 36 Monate: Höhe des Zuschusses 45%
  • ab 37 Monate: Höhe des Zuschusses 70%

Zur Klarstellung: Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil und nicht auf die Beiträge für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten.
Darüber hinaus entfallen etwaige noch gültige Zuschussregelungen aufgrund der Besitzstandsschutzregelungen des Pflegestärkungsgesetzes II (2017) zum 31.12.2021.

Wir beraten Sie gerne ausführlich hierzu und informieren Sie auch über die Kosten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Kosten · Tagespflege

Pflegegrad PG 1 PG  2 PG  3 PG 4 PG 5
Pflegesatz pro Tag 40,89 € 54,35 € 60,01 € 67,79 € 78,38 €
Ausbildungsumlage pro Tag 2,80 € 2,80 € 2,80 € 2,80 € 2,80 €
Unterkunft + Verpflegung pro Tag 13,64 € 13,64 € 13,64 € 13,64 € 13,64 €
Investitionskosten pro Tag 7,55 € 7,55 € 7,55 € 7,55 € 7,55 €
Gesamtkosten pro Tag 64,88 € 78,34 € 84,00 € 91,78 € 102,37 €

 

 

Die Kosten für die Tagespflege werden in Abhängigkeit des Pflegegrads zum größten Teil von der Pflegekasse übernommen – zusätzlich zu Pflegesachleistungen/Pflegegeld, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Liegt ein Pflegegrad vor, so kann vom zukünftigen Tagesgast bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Wir beraten Sie gerne ausführlich dazu.

Die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Gast selbst zu tragen.

Für die Beförderung des Gastes von der Wohnung bis zur teilstationären Einrichtung und zurück ist pro Entfernungskilometer ein Betrag in Höhe von 1,98 Euro vereinbart, der von der Pflegekasse bis zur Ausschöpfung des Höchstzuschlags übernommen wird.